AGB

Leistungen und Honorare orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie am Werkvertragsrecht nach BGB. Beratende Leistungen sowie fachliche Informationen können hiervon unabhängig erbracht werden.Vertraglich vereinbarte Leistungen sind gegen Schäden, die im Zusammenhang mit planerischen Arbeiten entstehen bis zu einer Höhe von 150.000 Euro versichert. Auf Wunsch sind höhere Absicherungen möglich.

Leistungen, die über die Garten- und Landschaftsplanung hinausreichen werden in Zusammenarbeit mit Architekten, Stadtplanern und Fachingenieuren erstellt.

Reutlingen, den 8.08.2012 Thomas Höfer, Freier Garten-und Landschaftsarchitekt.