Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vereinbarungen und Honorare orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) sowie am Werkvertragsrecht nach BGB. Beratende Leistungen
sowie fachliche Informationen können hiervon unabhängig erbracht.
Vertraglich vereinbarte Leistungen sind gegen Schäden, die im Zusammenhang mit
planerischen Arbeiten entstehen, bis zu einer Höhe von 150.000 Euro versichert.
Auf Wunsch sind höhere Absicherungen möglich.
Leistungen, die über die Garten- und Landschaftsplanung hinausreichen, werden
in Zusammenarbeit mit Architekten, Stadtplanern und Fachingenieuren erstellt.
Reutlingen, den 13.04.2010
Thomas Höfer, Dipl.-Ing. (FH)